Verwaltungspraxis

Warum brauchen wir eine transparente Verwaltungspraxis?

Eine transparente Verwaltungspraxis ist die Grundlage dafür, dass unsere Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) langfristig handlungsfähig bleibt und zugleich die Voraussetzung, um staatliche Förderprogramme nutzen zu können, insbesondere das BAFA-Förderprogramm „Transformationskonzepte“. Diese Programme richten sich in erster Linie an ESG-Immobilienberatungsunternehmen, die Dekarbonisierungsstrategien und Nachhaltigkeitskonzepte für Gebäude entwickeln. WEGs selbst können keine direkten Anträge stellen, profitieren jedoch indirekt, indem sie mit zertifizierten ESG-Partnern zusammenarbeitet. Diese Partner erstellen im Auftrag der Eigentümergemeinschaft Energie- und ESG-Transformationskonzepte und reichen die entsprechenden Förderanträge beim BAFA ein.

 

Förderhöhe

Die Förderung deckt bis zu 90.000 € pro Objekt im Rahmen des Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerks ab. Für unsere vier Gebäude ergibt das ein mögliches Gesamtfördervolumen von bis zu 360.000 €, zusätzlich zu weiteren Zuschüssen (z. B. KfW 261, BEG WG) für konkrete Investitionen wie Strangsanierung oder Klimaschutzmaßnahmen.

Derzeit erhalten Gemeinschaften Förderungen, wenn wir freiwillig Verantwortung übernehmen und aktiv Klimaschutz- und Sozialstandards integrieren. In den kommenden Jahren (voraussichtlich zwischen 2026 und 2028) werden viele dieser Maßnahmen gesetzlich verpflichtend, dann allerdings ohne Förderung und ohne Gestaltungsspielraum.

Beispielhafte Förderung pro Objekt

Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Quittung enthält. KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

Liegt der Gesamtaufwand bei z.B. 112.000€, wird der Zuschuss bei 90.000€ gedeckelt. Das ist der BAFA-Höchstbetrag pro Objekt.

Kosten pro Wohneinheit: ca. 42,00 € (gesamt 451 WE)

 

Voraussetzung für die Förderung

Grundvoraussetzung ist eine ESG-Analyse und Mindestschutzprüfung durch ein unabhängiges ESG-Beratungsunternehmen. Dieser bestätigt, dass keine Verstöße gegen:

  • Menschenrechte,
  • Antikorruptionsrichtlinien,
  • Steuerrecht oder
  • fairen Wettbewerb vorliegen.

Damit wird sichergestellt, dass die ESG-Mindestschutzanforderungen erfüllt sind und eine zentrale Bedingung, um für staatliche Förderprogramme anerkannt zu werden.

Beispielhafte Zeitleiste

ESG-Berater im System

Die WEG beschließt, dem ESG-/Klimaschutz-Netzwerk beizutreten. ESG-Berater ist im Selben Netzwerk als Partner gelistet. Damit gilt ESG-Berater nicht als Förderempfänger.

  • ESG-Berater erbringt Leistung für die WEG,
  • ESG-Berater wird über Netzwerk bezahlt,
  • und das Netzwerk garantiert gegenüber dem BAFA, dass die Arbeit unabhängig, qualitätsgesichert und korrekt abgerechnet wurde.

So bleibt die Trennung zwischen Geförderter (WEG) und ESG-Berater formal sauber, das verlangt das Förderrecht.

Der Ablauf sieht so aus:

  • ESG-Berater: leitender Koordinator, ESG-Analyse, Governance-Strukture, Mindestschutzprüfung, Stakeholderanalyse, Förderplanung, Projektsteuerung.
  • Energieberater: Technische Datenerhebung – CO₂, Wärme-, Strom-, Sanierungssimulation.
  • Gemeinsam: Transformationskonzept (Fahrplan 2045) mit kombinierter Sicht = Umwelt (E) + Governance & Social (G + S)

Am Ende fließt alles in einen Gesamtbericht, den das Netzwerkmanagement prüft und beim BAFA einreicht.

Transformationskonzept (Fahrplan 2045) – Detailaufschlüsselung

Förder- und Budgetlogik

Die Strangsanierung wird im Transformationskonzept projektentwickelt und die Beratungsleistung (Analyse, Planung, Förderstrategie, z.B. KfW- oder BEG-Einzelmaßnahmen, ESG-Kommunikation) wird über das 95.000€-Budget bezuschusst.

Damit ist die Strangsanierung zentral im Fahrplan verankert und gleichzeitig die ESG Verantwortung: Transparenz, Gerechtigkeit und soziale Zumutbarkeit während der Sanierung.

Mögliche Förderungen (Stand 2025)

Die Strangsanierung kann als Teil der energetischen Gebäudesanierung über die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) gefördert werden.

Das hängt davon ab, was genau gemacht wird, in typischen Fällen:

Gesamte Förderquote realistisch: etwa 40 % (inkl. Bonus).

Rechnung: Wie viel bleibt für die WEG übrig

300.000€ ist der Betrag, der aus der Instandhaltungsrücklage oder über eine Sonderumlage getragen werden müsste.

Kosten pro Wohneinheit: ca. 665€ (gesamt 451 WE)

+ steuerliche Absetzbarkeit für Eigentümer, mögliche KfW-Nachfinanzierung

Transparenzhinweis

Diese Darstellung dient ausschließlich der internen, nicht-kommerziellen Information innerhalb unserer Eigentümergemeinschaft und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Sie soll den Mitgliedern ein besseres Verständnis über organisatorische und förderrechtliche Zusammenhänge ermöglichen. Entscheidungen der WEG erfolgen unabhängig und eigenverantwortlich. Die Autorin ist selbst Mitglied der Eigentümergemeinschaft und als ESG-Beraterin – Hochhausleitbild.de – tätig. Die Nennung von Netzwerken, Beratern oder Förderprogrammen erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Empfehlung, Vermittlung oder Werbung dar. Die dargestellten Abläufe sowie alle Angaben zu Förderhöhen, -bedingungen und -verfahren beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen der Förderstellen (z. B. BAFA, KfW), können sich ändern und sind ohne Gewähr.